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   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2012 - L 11 AL 121/08   

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https://dejure.org/2012,125034
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2012 - L 11 AL 121/08 (https://dejure.org/2012,125034)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.02.2012 - L 11 AL 121/08 (https://dejure.org/2012,125034)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - L 11 AL 121/08 (https://dejure.org/2012,125034)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 40/86

    Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld - Erwerb einer neuen Anwartschaft - Neuer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2012 - L 11 AL 121/08
    Er war zu diesem Zeitpunkt auch schon beschäftigungslos im Sinne von § 119 Abs. 1 Nr. 1 SGB III. Schließlich endet ein Beschäftigungsverhältnis, sobald der Arbeitgeber eine Verfügungsgewalt über den Arbeitnehmer nicht mehr beansprucht (vgl. BSG, Urteile vom 4. September 1979 - 7 RAr 51/78 - sowie vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 40/86, SozR 4100 § 117 Nr. 19).

    Die Nachzahlung von Arbeitsentgelt wirkte weder auf die Zeit der Gleichwohlgewährung zurück noch bewirkte sie, dass die gleichwohl erfolgte Alg-Gewährung nachträglich rechtswidrig wurde (vgl. etwa: BSG, Urteil vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 40/86, SozR 4100 § 117 Nr. 19, Rn 20 - zu § 117 Abs. 4 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) als Vorgängervorschrift von § 143 Abs. 3 SGB III; Urteile des erkennenden Senats vom 11. November 2009 - L 11 AL 208/06 - sowie vom 27. September 2011 - L 11 AL 47/08; Voelzke in: Kasseler Handbuch zum Arbeitsförderungsrecht, 2003, § 12 Rn 84; Düe in: Niesel/Brand, SGB 111, 5.

    Denn es ist bereits seit langem anerkannt, dass bei einer sog. Gleichwohlgewährung der dort zugrunde gelegte Bemessungszeitraum bis zum Erwerb einer neuen Anwartschaft maßgebend bleibt (BSG, Urteil vom 11. Juni 1987, a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. März 2009 - L 18 AL 141/08; Urteil des erkennenden Senats vom 11. November 2009 - L 11 AL 208/06; Voelzke, a.a.O., § 12 Rn 87; Siefert in: Mutschler/Bartz/Schmidt-De Caluwe, SGB 111, 4.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2009 - L 11 AL 208/06

    Endgültige Gewährung von Arbeitslosengeld auch bei späterem Erhalt von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2012 - L 11 AL 121/08
    Die Nachzahlung von Arbeitsentgelt wirkte weder auf die Zeit der Gleichwohlgewährung zurück noch bewirkte sie, dass die gleichwohl erfolgte Alg-Gewährung nachträglich rechtswidrig wurde (vgl. etwa: BSG, Urteil vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 40/86, SozR 4100 § 117 Nr. 19, Rn 20 - zu § 117 Abs. 4 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) als Vorgängervorschrift von § 143 Abs. 3 SGB III; Urteile des erkennenden Senats vom 11. November 2009 - L 11 AL 208/06 - sowie vom 27. September 2011 - L 11 AL 47/08; Voelzke in: Kasseler Handbuch zum Arbeitsförderungsrecht, 2003, § 12 Rn 84; Düe in: Niesel/Brand, SGB 111, 5.

    Denn es ist bereits seit langem anerkannt, dass bei einer sog. Gleichwohlgewährung der dort zugrunde gelegte Bemessungszeitraum bis zum Erwerb einer neuen Anwartschaft maßgebend bleibt (BSG, Urteil vom 11. Juni 1987, a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. März 2009 - L 18 AL 141/08; Urteil des erkennenden Senats vom 11. November 2009 - L 11 AL 208/06; Voelzke, a.a.O., § 12 Rn 87; Siefert in: Mutschler/Bartz/Schmidt-De Caluwe, SGB 111, 4.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 11 AL 47/08

    Zulässigkeit einer Verlängerung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2012 - L 11 AL 121/08
    Die Nachzahlung von Arbeitsentgelt wirkte weder auf die Zeit der Gleichwohlgewährung zurück noch bewirkte sie, dass die gleichwohl erfolgte Alg-Gewährung nachträglich rechtswidrig wurde (vgl. etwa: BSG, Urteil vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 40/86, SozR 4100 § 117 Nr. 19, Rn 20 - zu § 117 Abs. 4 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) als Vorgängervorschrift von § 143 Abs. 3 SGB III; Urteile des erkennenden Senats vom 11. November 2009 - L 11 AL 208/06 - sowie vom 27. September 2011 - L 11 AL 47/08; Voelzke in: Kasseler Handbuch zum Arbeitsförderungsrecht, 2003, § 12 Rn 84; Düe in: Niesel/Brand, SGB 111, 5.
  • BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 51/78

    Anspruch auf Erhöhung des Arbeitslosengeldes - Beginn des Leistungsfalls durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2012 - L 11 AL 121/08
    Er war zu diesem Zeitpunkt auch schon beschäftigungslos im Sinne von § 119 Abs. 1 Nr. 1 SGB III. Schließlich endet ein Beschäftigungsverhältnis, sobald der Arbeitgeber eine Verfügungsgewalt über den Arbeitnehmer nicht mehr beansprucht (vgl. BSG, Urteile vom 4. September 1979 - 7 RAr 51/78 - sowie vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 40/86, SozR 4100 § 117 Nr. 19).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2009 - L 18 AL 141/08

    Arbeitsförderungsrecht - Bemessung des Arbeitslosengeldes - Vorliegen von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2012 - L 11 AL 121/08
    Denn es ist bereits seit langem anerkannt, dass bei einer sog. Gleichwohlgewährung der dort zugrunde gelegte Bemessungszeitraum bis zum Erwerb einer neuen Anwartschaft maßgebend bleibt (BSG, Urteil vom 11. Juni 1987, a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. März 2009 - L 18 AL 141/08; Urteil des erkennenden Senats vom 11. November 2009 - L 11 AL 208/06; Voelzke, a.a.O., § 12 Rn 87; Siefert in: Mutschler/Bartz/Schmidt-De Caluwe, SGB 111, 4.
  • BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 4/85

    Minderung der Anspruchsdauer - Arbeitslosengeld - Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2012 - L 11 AL 121/08
    Die nach der Rechtsprechung des BSG bei einer Gleichwohlgewährung vorzunehmende Verlängerung der Anspruchsdauer für diejenigen Zeiträume, in denen die Bundesagentur für Arbeit für das geleistete Alg Ersatz erlangt hat (BSG, Urteil vom 24. Juli 1986 - 7 RAr 4/85, SozR 4100 § 117 Nr. 16 - hier: Erstattung des Alg durch die Firma Werbedruck E.), ist mit dem im vorliegenden Verfahren nicht streitbefangenen Bescheid vom 20. April 2006 erfolgt (vgl. hierzu auch: Schriftsatz der Beklagten vom 5. Mai 2008).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2013 - L 11 AL 20/12
    Das SG hat sich zu Recht auf die höchstrichterliche Rechtsprechung gestützt, der auch der Senat in ständiger Spruchpraxis folgt (vgl. Senatsurteil vom 27. September 2011 - L 11 AL 47/08; Beschluss vom 2. Februar 2012 - L 11 AL 121/08 - beide Entscheidungen sind den Beteiligten des Verfahrens mit richterlicher Verfügung vom 8. März 2012 bereits übersandt worden).
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